Im Weiteren weist die Beschwerdeführerin auf Pressemeldungen hin, welche ebenfalls aufzeigen würden, wie unausgereift die Vorlagen gewesen seien. In einem Artikel der Basellandschaftlichen Zeitung habe sich der Leiter der Abteilung Zivilrecht der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft unklar zu den Kostenfolgen eines Umzugs der kantonalen Verwaltung vom Domplatz in Arlesheim geäussert. Er habe sich ausserdem in einem in der Basler Zeitung erschienenen Leserbrief in den Abstimmungskampf eingemischt.