Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht mitees für bürgernahe Gerichtsorganisation und Notariatsdienste suggeriert werde, dass diese für ein Ja zu allen vier Vorlagen einstehen würden, was nachweislich falsch sei. Erschwerend komme beim besagten Brief hinzu, dass die Vermischung von privatem Komitee und einem Regierungsratsbrief allenfalls unzulässig sei. Im Weiteren weist die Beschwerdeführerin auf Pressemeldungen hin, welche ebenfalls aufzeigen würden, wie unausgereift die Vorlagen gewesen seien.