Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Materialien zum Ausdruck kommt, nicht vereinbar. Sie würde ungeachtet der verwendeten Formulierung "Mindeststandard" zu dem von den Parteien des Laufentalvertrags ausdrücklich verworfenen Sonderstatut für den Bezirk Laufen führen. Soweit die Beschwerdeführer geltend machen, dass § 3 LV den Bestand und die in dieser Bestimmung umschriebene Organisation des Bezirks Laufen garantiere, kann ihnen deshalb nicht gefolgt werden.