Der Vertrag ist in vier Teile gegliedert: eine Präambel, die Allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 bis 24), die Besonderen Bestimmungen (§§ 25 bis 111) sowie die Schlussbestimmungen (§ 112). Er regelt in § 1 LV unter dem Titel "Volk und Gebiet", dass sich das Volk des Amtsbezirks Laufen mit seinem Gebiet dem Kanton Basel-Landschaft anschliesst und der Kanton Basel-Landschaft es in voller Gleichberechtigung aufnimmt. Gemäss § 3 Abs. 1 LV wird der bisherige bernische Amtsbezirk Laufen ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk sowie ein Wahlkreis des Kantons Basel-Landschaft und bildet einen eigenen Betreibungs- und Konkurskreis.