Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.3.1 Vorab ist zu prüfen, ob die strittige Dekretsänderung mit dem Laufentalvertrag vereinbar ist. Sollte diese Frage verneint werden, wäre in einem nächsten Schritt auf die Frage der Verfassungsmässigkeit näher einzugehen.