Im Weiteren rügen sie einen damit verbundenen Verstoss gegen Art. 53 BV (Bestand und Gebiet der Kantone) sowie den in der Volksabstimmung vom 26. September 1993 von Volk und Ständen angenommenen Bundesbeschluss über den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel- Landschaft vom 18. Juni 1993. Die Beschwerdeführer machen im Einzelnen geltend, dass mit § 3 LV organisatorisch für die Zukunft eine Bezirks-Lösung gefunden und verbindlich fi-