3.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die mit der strittigen Dekretsänderung verbundene Aufhebung des Bezirksgerichts Laufen in Widerspruch zu § 3 des Vertrags über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden in den Kanton Ba- sel-Landschaft (Laufentalvertrag, LV) vom 10. Februar 1983 stehe. Sie rügen eine daraus resultierende Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben gemäss Art. 9 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) vom 18. April 1999 sowie des Verhältnismässigkeitsprinzips im Sinne von Art. 5 BV. Im Weiteren rügen sie einen damit verbundenen Verstoss gegen Art.