Massgebendes Publikationsorgan im Sinne dieser Bestimmung ist die chronologische Gesetzessammlung gemäss § 59 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) vom 21. November 1994, welche Bestandteil des Amtsblatts des Kantons Basel-Landschaft bildet. Die vorliegend strittige Dekretsänderung wurde im Amtsblatt vom 14. Februar 2013 veröffentlicht. Die Beschwerdeerhebung vom 2. Juli 2012 erfolgte somit verfrüht, was indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht schadet und insbesondere nicht zum Nichteintreten auf die Beschwerde führt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2P.312/2006 vom 4. Dezember 2006 mit Hinweisen;