Die Legitimation der Vereinigung A.____ ist bereits aus diesem Grund zu verneinen. Ob die egoistische Verbandsbeschwerde bei Beschwerden gegen Erlasse im Sinne von § 27 VPO überhaupt zulässig ist, kann unter diesen Umständen offen gelassen werden. Auf die Beschwerde der Vereinigung A.____ ist demzufolge nicht einzutreten.