Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Hinweisen). Der Zweck der Vereinigung A.____ besteht gemäss Art. 2 der eingereichten Vereinsstatuten in der Wahrung der Interessen aller berntreuen Laufentaler im Zusammenhang mit der Frage der Kantonszugehörigkeit des Laufentals. Dass sich diese Frage im Zusammenhang mit der vorliegend strittigen Dekretsänderung stellt, ist jedoch nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht näher dargelegt. Die Legitimation der Vereinigung A.____ ist bereits aus diesem Grund zu verneinen.