D. Im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 8. August 2012 erklärten die Beschwerdeführenden ihr Einverständnis mit dem Verfahrensantrag des Landrats. Gleichzeitig ersuchten sie um vorsorgliche Massnahmen dahingehend, dass dem Kanton (Landrat und Regierungsrat) zu untersagen sei, irgendwelche Vorkehrungen oder ähnliches zu treffen, welche die Weiterführung des Gerichtsbetriebs im Amtshaus in Laufen künftig erschweren oder verunmöglichen könnten.