So fasste er im Ganzen dreissig Mal den Entschluss, gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verstossen und führte dieses Vorhaben jeweils auch aus. Seit seiner Verurteilung hat sich der Beschwerdeführer zwar wohl verhalten und es sind dem Gericht keine weiteren Straftaten bekannt. Das Strafgericht des Kantons Genf sah jedoch die Gefahr, die vom Beschwerdeführer ausgeht, nicht als gänzlich gebannt an, auferlegte es ihm doch eine leicht verlängerte Probezeit von drei Jahren. Bei Drogendelikten wird vom Bundesgericht zudem eine strenge Praxis verfolgt und selbst ein relativ geringes Rückfallrisiko ist grundsätzlich nicht hinzunehmen.