Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht M. Mit Verfügung des Kantonsgerichts vom 13. August 2012 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen. N. Anlässlich der Parteiverhandlung halten die Parteien an ihren Anträgen und wesentlichen Begründungen fest. Die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers reicht dem Gericht ausserdem eine Arbeitsbestätigung von dessen Arbeitgeberin ein, welche sich positiv zum Verhalten und zur Arbeitsleistung des Beschwerdeführers äussert. Die Befragung des Beschwerdeführers fand unter Beizug einer Dolmetscherin in albanischer Sprache statt. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: