J. Am 22. Juni 2012 reichte A.____, wiederum vertreten durch Sandra Sutter-Jeker, Advokatin, gegen den Regierungsratsbeschluss vom 12. Juni 2012 fristgerecht Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), ein und stellte das Rechtsbegehren, es sei der Entscheid des Regierungsrats aufzuheben und die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers zu verlängern, unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. Zur Begründung wurde angebracht, dass A.____ seine Tat bereue und verspreche, nie mehr straffällig zu werden.