G. Gegen diese Verfügung erhob A.____, vertreten durch Sandra Sutter-Jeker, Advokatin, am 19. März 2012 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat). Es wurde beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern, unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht H. In seiner Vernehmlassung vom 5. April 2012 beantragte das AfM, die Beschwerde von A.____ sei vollumfänglich abzuweisen.