E. Am 24. Februar 2012 gewährte das AfM A.____ ein zweites Mal das rechtliche Gehör. A.____ beteuerte, seine Tat zu bereuen und in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden. Er wolle bei seiner Frau bleiben, die er sehr liebe. Er habe mit der Polizei zusammengearbeitet und die an der Straftat Beteiligten verraten, weshalb er nun Racheakte befürchte.