A. A.____, geboren 1986 und kosovarischer Staatsbürger, reiste am 15. März 2010 zur Vorbereitung der Eheschliessung mit der Schweizer Bürgerin B.____, geboren 1988, in die Schweiz ein. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft (AfM) hatte ihm hierfür eine Einreiseerlaubnis gewährt. Nach der am 18. Mai 2010 erfolgten Trauung erhielt er eine bis 17. Mai 2011 gültige Aufenthaltsbewilligung zwecks Familiennachzugs. B. Am 26. April 2011 wurde A.____ zusammen mit einem albanischen Kollegen anlässlich einer Polizeikontrolle von der Kantonspolizei Genf festgenommen, nachdem in dem von ihm gelenkten Fahrzeug, dessen Halterin seine Ehefrau war, ein Paket mit 524 Gramm Heroin ge-