Der Regierungsrat ist eine unabhängige Instanz und als solche nicht an den Entscheid eines Zivilgerichts gebunden. Zudem ist stets die finanzielle Situation des Antragstellers zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung massgebend. Seit dem für das Scheidungsverfahren gestellten Gesuch vom 21. April 2010 bis zum Antrag auf unentgeltliche Prozessführung vor dem Gesamtregierungsrat am 22. November 2010 vergingen zwar nur etwas mehr als 6 Monate; allerdings hatte die Beschwerdeführerin inzwischen geheiratet, weshalb die Dokumente, auf welche verwiesen wurde, nicht mehr aktuell waren. Durch die Hochzeit mit E. ist eine neue Situation entstanden. Im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht (Art.