Ein praktisch besonders wichtiger Anwendungsfall des Vertrauensschutzes stellt sodann der Schutz der privaten Person bei unrichtigen Auskünften der Behörde dar. Das Gesetzmässigkeitsprinzip verlangt zwar, dass die Verwaltungsbehörde grundsätzlich nach Massgabe des Gesetzes und nicht nach Massgabe der vom Gesetz abweichenden Auskunft entscheidet. Trotzdem kann eine unrichtige behördliche Auskunft eine Vertrauensgrundlage bilden und beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, Rechtswirkungen haben.