Gegen diesen Entscheid erhob A. , noch immer vertreten durch Verena Gessler, am 22. November 2010 Beschwerde beim Regierungsrat. Sie beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Entrichtung einer angemessenen Parteientschädigung und die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. Zur Begründung führte A. zuerst grundsätzlich an, der Rechtsdienst des Regierungsrats wäre gar nicht dazu befugt, anstelle des Gesamtregierungsrats einen Endentscheid zu treffen.