Am 11. September 2010 heiratete A. E. , worüber dieser das AfM am 13. September 2010 per E-Mail informierte. Das AfM verfügte daraufhin am 20. September 2010 den Widerruf der Verfügung betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung vom 21. Juni 2010. I. Der Rechtsdienst des Regierungsrats verfügte am 5. November 2010, dass die Beschwerde abgeschrieben werde, dass das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat kostenlos sei, dass A. keine Parteientschädigung zugesprochen werde und dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt werde. Gegen diesen Entscheid erhob A. , noch immer vertreten durch Verena Gessler, am 22. November 2010 Beschwerde beim Regierungsrat.