Gegen diese Verfügung erhob A. , weiterhin vertreten durch Verena Gessler, am 1. Juli 2010 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat). Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung unter o/e-Kostenfolge, wobei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen sei. Mittels Verfahrensantrag wurde zudem und unter Hinweis auf die am 13. August 2010 angesetzte Scheidungsverhandlung zwischen A. und B. eine Fristverlängerung zur Beschwerdebegründung beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben; die neue Frist endete am 31. August 2010. F. Mit Urteil des Bezirksgerichts D. vom 13. August 2010 wurde die Ehe zwischen A. und B. rechtskräftig geschieden.