Am 21. Juni 2010 verfügte das AfM den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von A. und ihre Wegweisung aus der Schweiz, welche bis spätestens am 20. September 2010 erfolgen sollte. Zur Begründung führte das AfM aus, die Bedingung des Zusammenlebens der Ehegatten sei nicht mehr erfüllt und eine Hochzeit mit ihrem neuen Lebenspartner E. stehe nicht unmittelbar bevor, weshalb sie kein Aufenthaltsrecht mehr habe. Gegen diese Verfügung erhob A. , weiterhin vertreten durch Verena Gessler, am 1. Juli 2010 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat).