Am 31. März 2010 nahm A. , vertreten durch Verena Gessler, Advokatin, Stellung zur geplanten Nichtverlängerung. Mit Schreiben vom 6. Juni 2010 änderte das AfM die angedrohte Massnahme, neu würde nicht mehr eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, sondern ein Widerruf derselben geprüft. Im Rahmen der Erteilung des rechtlichen Gehörs wurde A. gebeten, fünf Fragen zu ihrer Person zu beantworten. Dieser Aufforderung kam A. am 14. Juni 2010 nach. E. Am 21. Juni 2010 verfügte das AfM den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von A. und ihre Wegweisung aus der Schweiz, welche bis spätestens am 20. September 2010 erfolgen sollte.