Am 1. April 2009 zog A. aus der ehelichen Wohnung in C. aus und lebte fortan getrennt von ihrem Ehemann. Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts D. genehmigte das Getrenntleben der Ehegatten mit Entscheid betreffend Eheschutz vom 23. April 2009 rückwirkend auf den 1. April 2009. D. Mit Schreiben vom 8. April 2010 informierte das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft (AfM) A. darüber, dass die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung sowie ihre Wegweisung geprüft würden und bat sie im Rahmen der Erteilung des rechtlichen Gehörs um Stellungnahme. Am 31. März 2010 nahm A. , vertreten durch Verena Gessler, Advokatin, Stellung zur geplanten Nichtverlängerung.