vom 5. Januar 2012 ist nicht zu entnehmen, ob der Beschwerdeführer überhaupt von ihr behandelt wurde, die gemachten Aussagen lassen zumindest nicht erkennen, seit wann eine allfällige ärztliche Betreuung bestehen könnte und ob sich Med. pract. C.____ in ihrem Bericht lediglich auf die Aussagen des Beschwerdeführers stützt oder ob sie diesen untersucht hat. Zudem sind die Ausführungen von Med. pract. C.____ sehr vage und allgemein gehalten. Ihre Darstellung bezieht sich auf die allgemeine Lebenssituation des Beschwerdeführers seit 2005, ohne eine ärztliche Diagnose, fachliche Beschreibung des Krankheitsbildes oder einer genauen Bezeichnung der Medikation.