Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht hat, dass er die gesundheits- und krankheitsbedingten Gründe seiner Handlungsunfähigkeit darzulegen habe. Der Beschwerdeführer reichte dem Steuergericht in der Folge diverse ärztliche Zeugnisse ein und zwei weitere ärztliche Berichte dem Kantonsgericht im anschliessenden Beschwerdeverfahren (vgl. E. 8.2). Dem ärztlichen Zeugnis von Med. pract. C.____ vom 5. Januar 2012 ist nicht zu entnehmen, ob der Beschwerdeführer überhaupt von ihr behandelt wurde, die gemachten Aussagen lassen zumindest nicht erkennen, seit wann eine allfällige ärztliche Betreuung bestehen könnte und ob sich Med.