8.4 Die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Darstellung vermag zudem aus folgenden Gründen nicht zu überzeugen: Bei der Frage einer Wiederherstellung von Rechtsmittelfristen ist die Praxis des Bundesgerichts sehr streng und verlangt vom Betroffenen eine überzeugende Darlegung des unverschuldeten Hindernisses. Das Steuergericht ist dabei dem Beschwerdeführer insofern entgegengekommen, als es den Beschwerdeführer mehrmals darauf hingewiesen