Im März 2009 habe sich ein weiterer Unfall ereignet und der Beschwerdeführer habe im Anschluss daran eine mittelschwere Depression erlitten. Er sei medizinisch, chirurgisch sowie psychiatrisch behandelt und schliesslich von seinem Hausarzt, Dr. E.____, Facharzt für Innere Medizin, am 5. März 2009 arbeitsunfähig geschrieben worden. Insbesondere die Depression, verstärkt durch die schwierige soziale Situation, habe zu einer Beeinträchtigung der Handlungs- und Denkfähigkeit geführt. Der Beschwerdeführer sei seit dem Jahr 2011 nicht vollständig handlungs- und zurechnungsfähig.