Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht 21. März 2012) liess der Beschwerdeführer dem Kantonsgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege samt Beilagen zukommen. Mit Eingaben vom 22. März 2012 und vom 10. April 2012 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein, welche seinen Gesundheitszustand sowie seine Bedürftigkeit aufzeigen sollen. E. Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 bzw. vom 10. Februar 2012 liessen sich die Steuerverwaltung sowie das Steuergericht vernehmen und schlossen auf Abweisung der Beschwerde.