in der Lage gewesen sei, Hilfe anzufordern, indem er sich an einen Bekannten gewandt und diesen in vorliegender Angelegenheit um Rat gefragt habe. Unter diesen Umständen müsse es ihm auch zumutbar gewesen sein, sich um weitergehende Hilfe zu bemühen, um den Rekurs gegen den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung rechtzeitig einzureichen.