B. Mit Schreiben vom 21. Juni 2011 forderte das Steuergericht A.____ auf, aufgrund der Schilderungen im Rekurs ein Arztzeugnis einzureichen, welches bescheinige, seit wann die Arbeitsunfähigkeit bestehe und in welchem Zeitraum er verhindert gewesen sei, fristgemäss zu handeln. Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 reichte A.____ dem Steuergericht ein vom 30. Juni 2011 datiertes Arztzeugnis ein und erklärte, im Zeitraum vom 28. März 2011 bis zum 8. Mai 2011 habe er zu seiner bestehenden Krankheit eine Migräne Cervicalis verbunden mit einer schweren Bronchitis erlitten, sodass er erst am 10. Mai 2011 in der Lage gewesen sei, den Rekurs zur Post zu bringen.