A. Mit Eingabe vom 5. Mai 2011 (Poststempel vom 10. Mai 2011) erhob A.____ Rekurs beim Steuer- und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Steuergericht (Steuergericht), gegen den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung des Kantons Basel- Landschaft (Steuerverwaltung) vom 21. März 2011 und beantragte die Aufhebung der Veranlagungsverfügung vom 18. Februar 2010 sowie die Reduktion des steuerbaren Einkommens von den veranlagten Fr. 41'600.-- auf Fr. 28'779.-- und den Erlass der Gebühren in der Höhe von Fr. 200.--. Zur Begründung führte A.___