_ ist unbestrittenermassen davon auszugehen, dass die Quartierstrasse regelmässig von Kindern als Kindergarten- und Schulweg benützt wird. Insbesondere wenn es sich beim Fussgänger um ein kleines Kind handelt, ist davon auszugehen, dass ein dort parkiertes Auto aufgrund der Lage des Parkfeldes zwischen zwei Liegenschaftsausfahrten sowohl die jeweilige Ausfahrt auf der anderen Seite des Autos, wie auch den entgegenkommenden Verkehr auf der Quartierstrasse verdeckt.