Allerdings ist fraglich, ob bei der Ausgestaltung der strittigen Massnahme alle gewichtigen Interessen berücksichtigt und damit alle notwendigen Differenzierungen vorgenommen wurden. Eine Tempo-30- Zone bezweckt insbesondere den Schutz von Kindern und älteren Personen, die aufgrund reduzierter kognitiver Fähigkeiten nicht rechtzeitig oder nicht richtig auf die Gefahren des motorisierten Verkehrs reagieren (vgl. Fachbroschüre der Beratungsstelle für Unfallverhütung [BFU] betreffend Tempo-30-Zonen [BFU Tempo-30-Zonen], Bern 2008, S. 7).