_ 8, 9 und 10 sowie I.____strasse 6. Festzustellen ist zudem, dass die drei Parkfelder in der Strasse G.____ versetzt angeordnet wurden, wobei zwei Parkfelder auf der gegenüberliegenden Seite des strittigen Parkfeldes vor den Liegenschaften J.____strasse 23 (drei Parkplätze) und G.____ 4 bzw. 6 (zwei Parkplätze) liegen. Aus den Akten ergibt sich, dass die Parkfelder von der Beschwerdegegnerin im Sinne einer flankierenden Massnahme zwecks Durchsetzung der Tempo-30-Zone geschaffen wurden. Weiter ist festzustellen, dass sich die Strasse G.____ in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten K.____ und zur Schule K.____ befindet.