5.3 Anlässlich des am 23. Januar 2013 vorgenommenen Augenscheins an Ort und Stelle konnte festgestellt werden, dass es sich bei der Strasse G.____ um eine Quartierstrasse handelt, welche auf beiden Seiten keinen Gehsteig aufweist. Das strittige Parkfeld befindet sich direkt vor der Liegenschaft G.____ 7 und liegt zwischen zwei Ausfahrten der erwähnten Liegenschaft auf diese Strasse. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Parkfeld befinden sich zudem vier weitere Ausfahrten der Liegenschaften G.____ 8, 9 und 10 sowie I.____strasse 6. Festzustellen ist zudem, dass die drei Parkfelder in der Strasse G._