Am 25. Februar 2011 informierte die Beschwerdegegnerin im Amtsanzeiger die Bewohner von C.____, dass im Quartier E.____ ab dem 21. März 2011 die Vormarkierungen der in den Quartierstrassen vorgesehenen Parkfelder angebracht würden. Direkt betroffene Anwohner und Anwohnerinnen konnten geringfügige Änderungen an den aufgezeichneten Parkfeldern beantragen. In der Folge konnten sich die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. Juni 2011, 6. Juli 2011, 11. September 2011, 9. Oktober 2011 und 25. November 2011 zur Auszeichnung eines öffentlichen Parkplatzes vor der Parzelle 2915, GB C.____, G.____ 7, äussern.