M. Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 30. August 2013, es sei nochmals eine Parteiverhandlung durchzuführen, zu der auch H.____, Gemeinderat der Beschwerdegegnerin als Zeuge, eventuell als Auskunftsperson vorzuladen sei (Ziffer 1). Eventualiter sei den Beschwerdeführern die Möglichkeit zu geben, nochmals – zusammen mit H.____ – eine Einigung mit den Eigentümern der Liegenschaften G.____ 6 und 8 bzw. mit dem Gemeinderat der Beschwerdegegnerin zu suchen (Ziffer 2).