L. Mit vizepräsidialer Verfügung vom 12. Juni 2013 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben sowie die Verfahrensanträge Ziffern 2 und 3 gemäss Eingabe der Beschwerdeführer vom 8. Mai 2013 abgewiesen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Fall der Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Kammer zur Beurteilung überwiesen werde, sollte bis zum 30. August 2013 kein Vergleich zustande kommen.