I. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Schreiben vom 27. Februar 2013 aufforderungsgemäss zum Vergleichsvorschlag Stellung. Sie teilte im Wesentlichen mit, dass sie dem Vergleichsvorschlag zustimme, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der direkt betroffenen Grundeigentümer der Parzellen 6505 (G.____ 4), 2950 (G.____ 6) sowie 2948 (G.____ 8) vorlägen und sofern sichergestellt sei, dass der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdegegner keine Parteikosten auferlegt würden. J. Mit präsidialer Verfügung vom 1. März 2013 wurde die Sistierung des Verfahrens bis zum 30. Juni 2013 verlängert.