D. Am 4. Juni 2012 reichten A.____ und B.____ (Beschwerdeführer), wiederum vertreten durch Dr. Dieter Thommen, Advokat, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), gegen diesen Beschluss des Regierungsrates Beschwerde ein. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Sie beantragten, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben. Zudem sei die Gemeinde anzuweisen, auf ein entsprechendes Parkfeld zu verzichten. Eventualiter sei die Gemeinde anzuweisen, ein Parkfeld an anderer Stelle anzubringen. Dies alles unter o/e-Kostenfolge.