B. Mit Eingaben vom 14. Dezember 2011 bzw. 22. Dezember 2011 erhoben A.____ und B.____, vertreten durch Dr. Dieter Thommen, Advokat, beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Verfügung der Gemeinde vom 1. Dezember 2011. Sie beantragten, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben. Zudem sei die Gemeinde anzuweisen, auf ein entsprechendes Parkfeld zu verzichten. Eventualiter sei die Gemeinde anzuweisen, ein Parkfeld an anderer Stelle anzubringen. Dies alles unter o/e-Kostenfolge. C. Mit Beschluss vom 22. Mai 2012 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab.