Am 25. Februar 2011 informierte die Gemeinde im Amtsanzeiger die Bewohner von C.____, dass im Quartier E.____ ab dem 21. März 2011 die Vormarkierungen der in den Quartierstrassen vorgesehenen Parkfelder angebracht würden. Direkt betroffene Anwohner und Anwohnerinnen könnten geringfügige Änderungen an den aufgezeichneten Parkfeldern beantragen. Die entsprechenden Gesuche seien zu begründen und bis spätestens am 15. April 2011 schriftlich einzureichen.