A. Am 22. November 2005 legte die Einwohnergemeindeversammlung C.____ (Gemeinde) im Strassennetzplan Siedlung (vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft [Regierungsrat] am 18. März 2008 genehmigt) Gebiete für mögliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen fest. Gestützt darauf erstellte die D.____ AG im Auftrag der Gemeinde ein Verkehrsberuhigungskonzept für die Quartiere E.____ und F.____. Die Gemeinde lud die betroffene Quartierbevölkerung in der Folge am 18. März 2010 an eine Informationsveranstaltung betreffend dieses Verkehrsberuhigungskonzept ein. Die Informationsveranstaltung fand am 13. April 2010 statt.