://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass der Regierungsrat mit einem an ausgewählte Stimmberechtigte des Kantons Basel- Landschaft versandten Schreiben mit dem Titel "Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets" das Stimmrecht der Beschwerdeführer verletzt hat. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'400.-- wird den Beschwerdeführern zurückbezahlt. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.