O., S. 363). Über die Abstimmungserläuterungen hinausgehende behördliche Informationen haben jedoch grundsätzlich denselben Anforderungen an die Objektivität zu genügen. Auch hier ist jedenfalls eine minimale Ausgewogenheit der Information zu fordern (vgl. BESSON, a.a.O., S. 191 ff.). Das Schreiben vom 23. Mai 2012 beschränkt sich jedoch - ohne inhaltlich unwahre Aussagen zu enthalten - im Sinne eigentlicher Werbung auf pauschale, einseitig zugunsten der Abstimmungsvorlagen ausgerichtete Aussagen. Verdeutlicht wird dies im Aufruf an die Stimmberechtigten am Schluss des Schreibens: "Unterstützen Sie unseren Weg und sagen Sie am 17. Juni viermal Ja".