O., S. 202 f.). Was den Inhalt des Schreibens vom 23. Mai 2012 anbelangt, so wird darin, wie der Regierungsrat grundsätzlich zutreffend ausführt, die Position der Regierung betreffend die Abstimmungen vom 17. Juni 2012 dargelegt. Soweit der Regierungsrat ausführt, dass er mit dem Schreiben vom 23. Mai 2012 einen Beitrag zur demokratischen Diskussion geleistet und sachlich informiert habe, kann ihm indes nicht gefolgt werden. Zwar ist insbesondere im Zusammenhang mit Abstimmungserläuterungen von einem strengen Massstab auszugehen, was die Sachlichkeit von behördlichen Informationen anbelangt (vgl. TÖNDURY, a.a.O., S. 363).