Das Schreiben verletzt sodann den Grundsatz der Transparenz, welcher eine behördliche Unterstützung von privaten Komitees untersagt. Den daraus resultierenden Anforderungen, wonach Behörden und Private getrennt zu informieren haben und die behördliche Information jeweils eine selbständige der Behörde sein muss, entspricht das Schreiben vom 23. Mai 2012 aufgrund des bereits genannten Umstands nicht, dass es in einem Flugblatt eines privaten Abstimmungskomitees abgedruckt und auf dieser "Plattform" verbreitet wurde.