Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.4.5 Das Schreiben vom 23. Mai 2012 vermag den vorstehend zitierten Anforderungen an behördliche Informationen im Vorfeld von Abstimmungen nicht zu genügen. Dies gilt zunächst im Hinblick auf die Aufmachung des Schreibens, welches in einem Flugblatt des überparteilichen Komitees "JA zum Entlastungspaket" abgedruckt und auf diesem Weg verbreitet wurde. Das Flugblatt eines privaten Abstimmungskomitees zielt - aus Sicht des Komitees zulässigerweise - auf ein bestimmtes Abstimmungsresultat.